Information in die Pfarrei Sankt Hildegard Trierer Land

Im Fall des Pfarrers, der im November 2024 rechtskräftig wegen finanzieller Veruntreuung verurteilt wurde, ist die kirchliche Revision aller Konten, für die der Priester in den Jahren 2001 bis 2012 Vollmacht besaß, abgeschlossen. Dabei hat sich gezeigt, dass F. in diesem Zeitraum rund 247.000 Euro rechtswidrig veruntreut hat. Zu den Geschädigten gehören die Kirchengemeinde und Gruppierungen innerhalb der Kirchengemeinde sowie externe Gruppierungen wie etwa Hilfswerke. Durch vorherige Prüfungen wurde ermittelt, dass F. im Zeitraum 2013 bis 2015 rund 45.000 Euro veruntreut hatte. Die Summe des Schadens liegt damit bei rund 292.000 Euro, davon Spendengelder in Höhe von rund 217.000 Euro.
Für die Zeit, in der der Priester in zwei anderen Pfarreiengemeinschaften tätig war, hatte die Revision bereits einen Veruntreuungstatbestand von rund 287.000 EUR festgestellt. Der Gesamtschaden beträgt somit rund 579.000 Euro.
Die Ergebnisse der Untersuchung der Revision haben die Verantwortlichen im Bistum an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese hat mitgeteilt, dass die Ermittlungen wegen Verjährung wieder eingestellt wurden.
Die kirchenrechtliche Voruntersuchung ist im November 2025 eingeleitet worden. Über Dauer und möglichen Ausgang kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Der Priester kommt den Verpflichtungen zur Rückzahlung gemäß Gerichtsurteil nach. Er ist weiterhin von seinen priesterlichen Aufgaben entbunden. Er hat eine administrative Aufgabe außerhalb der Pastoral.
Die Verantwortlichen im Bistum haben Maßnahmen eingeleitet, um die Kontrollmechanismen zu überprüfen und anzupassen. Durch die Einrichtung einer Stelle für Compliance-Management im Generalvikariat (Servicestelle) sollen die Schwachstellen der Kontrollmechanismen erkannt und behoben werden. Außerdem wird die generelle Neuaufstellung der Verwaltungsunterstützung in Folge der abgeschlossenen Pfarreifusionen (2022-2026) zu einer besseren Kontrolle beitragen. Konkret werden die Verfügungsmittelfonds der Pfarrer, Pfarrverwalter, Pfarrbeauftragten und Koordinationen der Seelsorge ab sofort von der für Rechnungswesen zuständigen Abteilung im Generalvikariat gebucht und von den Kassenprüfern der Kirchengemeinden kontrolliert.
Zur Frage der Privatinsolvenz
Der Priester hat mittlerweile Privatinsolvenz beantragt. Welche Auswirkungen hat das auf das Bistum und die Gläubiger? Werden das Bistum oder die Kirchengemeinden unerlaubte Handlungen anmelden?
Dem Bistum liegt der Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens vor. Das Bistum wird nun von einer externen Stelle aufarbeiten lassen, welche möglichen Forderungen welcher Gläubiger bestehen, ob diese Forderungen aus einer unerlaubten Handlung herrühren, was der dahinterstehende Lebenssachverhalt ist und wie hoch die einzelne Forderung konkret ausfällt. Wenn diese Aufarbeitung abgeschlossen ist, gehen Bistum und/oder Kirchengemeinde(n) die entsprechend weiteren Schritte.
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Den Pfarrangehörigen steht Dekan Dr. Nicolay als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde Sankt Hildegard Trierer Land für Rückfragen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich dazu im Pfarrbüro. Presseanfragen bitte an die Bischöfliche Pressestelle in Trier richten.
