Sonderausgabe Pfarrbrief

Wegen der Veruntreuung von Pfarreigeldern in einer anderen Pfarrei unseres Bistums ist der frühere Pfarrer F. von Welschbillig (2001-2015) rechtskräftig verurteilt worden. Im Zuge einer Revision der entsprechenden Unterlagen ab dem Jahr 2013 hat sich gezeigt, dass es auch in unserer Pfarrei zu Unterschlagungen und Urkundenfälschungen gekommen ist. Es ist für diesen Zeitraum von einer Summe von insgesamt rund 45.000 Euro auszugehen. Das Bistum hat diese Information auch an die Staatsanwaltschaft gegeben, die jedoch wegen Verjährung den Vorwurf nicht weiterverfolgt.
Derzeit läuft die Prüfung, wie der Fall kirchenrechtlich geahndet wird. Dazu wird das Bistum nun auch für die gesamte Amtszeit des Pfarrers die Bücher überprüfen.
Parallel dazu wird der Verwaltungsrat anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, inwieweit gegen den Pfarrer Schadensersatzforderungen durchgesetzt werden können.
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Den Pfarrangehörigen steht Dekan Dr. Nicolay als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde Sankt Hildegard Trierer Land für Rückfragen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich dazu im Pfarrbüro. Presseanfragen bitte an die Bischöfliche Pressestelle in Trier richten.