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Pfarreien-Reform im Bistum Trier

  • Pfarreien-Reform im Bistum Trier

    Zu den wesentlichen Ergebnissen unserer Diözesansynode 2013-2016 gehört der Aufruf zu einem Prozess diakonischer Kirchenentwicklung. Die Synode ermutigt uns als Christinnen und Christen im Bistum Trier, uns „grundlegend neu auszurichten und in allen kirchlichen Vollzügen missionarisch-diakonisch in die Welt hinein zu wirken“.
    Zu den grundlegenden Perspektivwechseln, die die Synode angemahnt hat, gehört auch der Entschluss, weite pastorale Räume einzurichten und darin netzwerkartige Kooperationsformen zu verankern. Dieser Perspektivwechsel soll dazu beitragen, „in den sich verknappenden materiellen und personellen Ressourcen auch Chancen zu entdecken, das Verhältnis von Nähe und Weite neu zu bestimmen und in den Sozialräumen der Menschen aktiv Gemeinde und Kirche zu bilden.“ Die weiten pastoralen Räume wollen auch   eine   größere   Vielfalt   kirchlicher Lebensformen ermöglichen, als   das   bisher    vielfach auf    der    Ebene    der    Pfarreien    und Pfarreiengemeinschaften der Fall ist. Dabei war für die Synodalen immer klar, dass das kirchliche Leben sich konkret vor Ort ereignet, sei es in den klassischen pfarrlichen Strukturen oder an anderen und neuen „Orten von Kirche“.

    Der Bischof hat folgende Grundentscheidungen getroffen:
    - Errichtung von 35 Pastoralen Räumen, die in ihrem territorialen Zuschnitt deckungsgleich sind mit den bisher geplanten 35 Pfarreien der Zukunft
    - alle Pfarreien erhalten den Auftrag, sich zu neuen Pfarreien zusammenzuschließen, spätestens bis Ende des Jahres 2025
    - schrittweise Ablösung der bisherigen Dekanate durch die Pastoralen Räume

    Die Pfarrer und die pfarrlichen Gremien erhalten den Auftrag, bis spätestens zum Ende des Jahres 2025 innerhalb der 35 neuen Pastoralen Räume Zusammenschlüsse von Pfarreien im Sinne von Fusionen vorzubereiten. Ausgangspunkt für diese Zusammenschlüsse ist die Ebene der bestehenden Pfarreiengemeinschaften, da sich in diesen Räumen während der vergangenen Jahre, nicht zuletzt auch durch die Bildung der Kirchengemeindeverbände, bereits eine Zusammenarbeit etabliert hat. Wenn es sinnvoll erscheint, können sich innerhalb des Pastoralen Raumes auch mehrere Pfarreiengemeinschaften zu einer neuen großen Pfarrei vereinigen. Des Weiteren kann es Gründe geben, innerhalb des Pastoralen Raumes eine Vereinigung von Pfarreien zu vollziehen, die nicht deckungsgleich ist mit dem Gebiet der bisherigen Pfarreiengemeinschaften.

    Als nächster Schritt zur Realisierung der synodalen Pfarreienreform findet in der ersten Jahreshälfte 2021 eine sogenannte Sondierungsphase statt. In dieser Phase geht es darum, im Gebiet der künftigen Pastoralen Räume die Situation der Pfarreien, der Pfarreiengemeinschaften und Dekanate zu erheben: Welche Themen, welche Fragen und welche Projekte beschäftigen die Verantwortlichen vor Ort? Wieweit sind die Anliegen der Synode hinsichtlich der künftigen Gestalt der Pfarreien schon vor Ort angekommen? Wie steht es um die personellen und materiellen Möglichkeiten der Pfarreien? Welche konkreten Überlegungen bestehen im Blick auf die vorgesehenen Zusammenschlüsse der Pfarreien? Es geht mit einem Wort um eine ehrliche Bestandsaufnahme, die sich aus den Fragen speist: Wie können wir heute in einem guten Sinn Kirche Jesu Christi vor Ort sein? Wie und wozu wollen wir künftig Kirche unter und mit den Menschen sein, mit denen wir in unseren Städten und Gemeinden zusammenleben?
    Diese Themenkreise werden die Seelsorgeteams und die pfarrlichen Gremien in der nächsten Zeit beschäftigen und herausfordern, beim Versuch, eine gute Weichenstellung für die Zukunft des kirchlichen Lebens bei uns vor Ort zu vereinbaren.
    Q: Auszüge aus dem Brief des Bischofs an die Gläubigen zur überarbeiteten Reform der Pfarreien.
    LINK zum Schreiben des Bischofs

  • Zusammenlegung (Fusion) unserer 5 Pfarreien

    Gründe, die für eine Fusion sprechen

    1. Gute Erfahrungen
    Für die Mehrheit der Räte wurde in den vergangenen Jahren spürbar, dass wir in Zukunft nicht mehr in jedem kleinen Ort Menschen anwerben können, die sich für die Mitarbeit in den Räten zur Verfügung stellen. Für einzelne Projekte oder wenn spontan Hilfe gebraucht wird, sind immer wieder Menschen bereit sich einzusetzen, allerding kaum für regelmäßige Mitarbeit, wie in den Chören oder auch in den Räten. Hier scheint eine Konzentration der Kräfte in Zukunft sinnvoll.
    Wir schauen in der Pfarreiengemeinschaft Welschbillig auf gute Erfahrungen zurück. Auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaft und des Kirchengemeindeverbandes gibt es eine gute Zusammenarbeit und ein Miteinander über die einzelne Kirchengemeinde hinaus. Daran wollen wir anknüpfen und können uns das Modell der Fusion und die Reduzierung auf einen gemeinsamen pastoralen Rat sowie ein Verwaltungsgremium gut vorstellen.

    2. Meinungsbild zu Neuwahlen und Fusion
    Am 27. Januar 2021 wurden alle 52 Mitglieder der Pfarrgemeinderäte, Kirchengemeinderäte und Verwaltungsräte der Pfarreiengemeinschaft Welschbillig angeschrieben und um ein Stimmungsbild gebeten, wie sie zu den bevorstehenden Wahlen und einer möglichen Fusion der 5 Pfarreien zum Januar 2021 oder in den folgenden 4 Jahren stehen. Das Seelsorgeteam (Pfr. Kaufmann GA Dagmar Meyer), der Vorsitzende des Pfarreienrates Klaus Christmann und Claudia Minden (Pfarrsekretärin, Pfarrgemeinderätin, Mitglied der Steuerungsgruppe Trier) formulierten einen gemeinsamen Brief an die Räte. Es gab 35 schriftliche Rückmeldungen. Die große Mehrheit von 31 Personen stimmte für eine Fusion zum 1.1.2022, drei Personen können sich die Fusion auch zum späteren Zeitpunkt vorstellen und eine Person kann sich beide Termine vorstellen. Es gab keine Voten dafür, die bisherigen Kirchengengemeinden beizubehalten und im November entsprechend die Räte neu zu wählen.
    Einige Stimmen drängen sogar auf einen baldigen Zusammenschluss, um aus den strukturellen Unsicherheiten herauszukommen und das Gemeindeleben verläßlicher planen zu können.
    Dennoch gibt es bei den Mitgliedern der Räte und darüber hinaus sicher auch in den einzelnen Gemeinden Menschen, die Veränderungen jeglicher Art skeptisch gegenüberstehen und sich wünschen, dass doch noch lange alles so bleibt, wie sie es gewohnt sind.

    3. Innerlich bereits auf Veränderungen eingestellt
    Im Zugehen auf die geplante Pfarrei der Zukunft (die dann durch den Einspruch in Rom verhindert wurde) gab es in unserer Pfarreiengemeinschaft trotz aller Bedenken vor dem Neuen und Ungeklärten viele positive Motivationen, ja sogar eine echte Vorfreude, dass wir die Strukturdebatte bald hinter uns lassen könnten und dann endlich mehr thematisch arbeiten würden. Die Inhalte der Synode wurden bisher nur mäßig analysiert und auf unseren Raum hin ausgewertet, weil zunächst der Wunsch im Vordergrund stand: erst einmal die neue Struktur schaffen, dann wissen wir in welchem Raum wir uns vernetzten können und dann macht thematisches Arbeiten mehr Sinn. Ins „blaue hinein“ wollten wir keine Themengruppen bilden, damit diese nicht später wieder durch eine neue Grenzziehung aufgehoben werden.

    Gründe, die gegen eine Fusion sprechen

    Von den Räten wurden explizit keine Gründe gegen eine Fusion genannt. In einem Statement wurde lediglich vermutet, dass begonnene oder geplante Bauprojekte vielleicht zielstrebiger vom bisherigen Rat weiterverfolgt würden.
    Im Zugehen auf die geplante Pfarrei der Zukunft gab es bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Fragen nach dem Verbleib der Finanzen und es ist davon auszugehen, dass diese Fragen auch in den Verwaltungsräten und Kirchengemeinderäten im weiteren Prozess erneut diskutiert werden. In der Vergangenheit haben die Rendantin und der Pfarrer mehrfach Möglichkeiten erläutert, dass vorhandene Geldmittel und besonders die zweckgebundenen nicht, wie befürchtet, eingezogen werden, sondern zum Wohle der Gemeinde vor Ort verbleiben können, aber die Zuweisungen vom Bistum und die Erwirtschaftungen der einzelnen 5 Kirchengemeinden aus Verpachtungen zukünftig in einen "gemeinsamen Topf“ fließen. Die Ungleichzeitigkeit der „Einzahler“ wird zwar kritisch gesehen, doch hängt niemand so am Geld, dass er den anderen die Solidarität verweigern will. Manchmal konnte die erste Angst genommen werden, auch wenn nicht jeder den Erklärungen Glauben schenkt.

  • Schritte im Prozess der Zusammenlegung (Fusion) der Pfarreien

    1 Vorlaufphase
    In der Vorlaufphase, die im ersten Halbjahr 2021 deckungsgleich mit der Sondierungsphase für den Reformprozess des ganzen Bistums stattfindet, steht der Impuls des Bischofs zur Fusion von Pfarreien/Kirchengemeinden im Mittelpunkt. Zur Meinungsbildung können die Abteilung ZB 1.2 Seelsorge und pastorales Personal, die Abteilung ZB 2.4 Leistungszentrum Kirchengemeinden und die Rendanturen angefragt werden.
    In der PG Welschbillig wurde im Januar ein Stimmungsbild bei den Mitgliedern aller Räte abgefragt, dass mit großer Mehrheit eine Fusion zum 1.1.2022 befürwortet.

    2 Anhörungsphase
    In Abstimmung mit den Gremien beantragt unser Pfarrer beim Bischof die Eröffnung des Anhörungsverfahrens. Daraufhin bittet der Bischof den Pfarrer und die Gremien, Verantwortliche aus dem Dekanat/Pastoralen Raum und den Priesterrat, um Stellungnahmen zur beabsichtigten Fusion.

    3 Vorbereitungsphase
    Mit der (auf Grundlage der Stellungnahmen) erfolgenden Zustimmung des Bischofs zur Einleitung der Fusion, beginnt die Vorbereitungsphase. Die wichtigsten Themen und Fragestellungen werden gesammelt, nach Wichtigkeit sortiert und bearbeitet. Über die bevorstehende Fusion der Pfarreien/Kirchengemeinden zu einer neuen Pfarrei/Kirchengemeinde wird fortlaufend öffentlich informiert.

    4 Gründungsphase
    Mit der Gründungsfeier startet die neue Pfarrei und Kirchengemeinde. Das Vermögen geht mit dem im Dekret genannten Errichtungszeitpunkt auf die neue Kirchengemeinde über. Die Wahl und Konstituierung der Gremien folgt.

    5 Aufbauphase
    Nun ist die Zeit des Aufbaus der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde gekommen. Die Entwicklung der neuen Pfarrei ist in einen Gesamtprozess des pastoralen Planens in Zusammenarbeit mit der Leitung des Pastoralen Raumes unter der Berücksichtigung des Rahmenleitbildes und der Umsetzung der Synodenergebnisse eingebettet.

    Begleitung / Leitung / Unterstützung des Prozesses
    Die Zusammenlegung von Pfarreien und Kirchengemeinden ist mehr als nur ein Verwaltungsakt, der viele Arbeitsschritte mit sich bringt. Es ist gleichzeitig ein pastoraler und geistlicher Prozess mit vielen Emotionen. Veränderungen rufen nicht immer Vorfreude und Energie für neue Wege wach, sie erzeugen auch Angst und Verunsicherung und bringen viele Fragen mit sich. Wenn wir in die Zukunft gehen, dann lassen wir in allen Lebens- und Entwicklungsprozessen unsere Geschichte zurück.

    Der Prozess der Fusion wird begleitet von einer eigenen Steuerungsgruppe (Vorsitzender des PR, stellv. Vorsitzende des KGV, Pfarrsekretärin, Seelsorgeteam) und den Ehrenamtlichen in den verschiedenen Räten. Die Leitung übernimmt der Pfarrer. Unterstützung in allen Fragen geben die verschiedenen Stellen des Generalvikariates und die Rendantur.

    Angebote für die Räte
    - Informationsbeitrag der Abteilung Seelsorge und pastorales Personal
    - Erfahrungsbericht eines Ehrenamtlichen aus der Fusionierten Pfarrei Edith Stein in Trier

  • Vermögensrechtliche Fragen

    Zu jeder Pfarrei gehört bekanntlich die entsprechende Kirchengemeinde als juristische Person und Vermögensträger. Wenn sich Pfarreien zusammenschließen, um eine neue Pfarrei zu gründen, werden parallel auch die entsprechenden Kirchengemeinden zu einer neuen Kirchengemeinde zusammengeschlossen. Vielfach wird dann nach dem Verbleib der Vermögenswerte der bisherigen Kirchengemeinden gefragt sowie nach Zuwendungen und Zweckbindungen, die damit verknüpft sind.

    Diese Fragen haben sich auch schon in den Jahren 2018 und 2019 im Zugehen auf die „Pfarreien der Zukunft“ gestellt. Es wurde damals für das inzwischen aufgehobene Umsetzungsgesetz eine Regelung erarbeitet, nach der auch bei den anstehenden Zusammenschlüssen verfahren werden soll: Das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Kirchengemeinde geht mit allen Rechten und Pflichten von den bisherigen Kirchengemeinden auf die neuen Kirchengemeinden über und wird vom Verwaltungsrat der neuen Kirchengemeinde verwaltet (Gesamtrechtsnachfolge).

    Dabei bleiben die kirchenrechtlich begründeten Zweckbindungen der auf die neue Kirchengemeinde übertragenen Vermögensarten unverändert:

    • Fabrikvermögen dient zur Erhaltung und Ausstattung der Kirchen, zur Feier von Gottesdiensten sowie zur Erfüllung der Aufgaben der Pfarrei und Kirchengemeinde. Nach der Übertragung bleibt ein Fabrikvermögen weiterhin an das Territorium der bisherigen Pfarrei gebunden. Allgemeine Rücklagen gehören zum Fabrikvermögen.
    • Stellenvermögen war für den Unterhalt des Pfarrers bestimmt. Diese Zweckbindung besteht weiter, auch wenn Pfarrer heute aus Kirchensteuermitteln vom Bistum bezahlt werden. Die Stellenvermögen müssen erhalten werden.
    • Stiftungsvermögen sind unverändert ihrem Stiftungszweck verpflichtet.

    Das Kirchenrecht verlangt auch, Zweckbindungen von Spendern jederzeit uneingeschränkt zu beachten. Sie haben also bei Fusionen unverändert Bestand.

    Das Rechnungswesen der neuen Kirchengemeinden wird so ausgestaltet sein, dass diese Vermögen der bisherigen Kirchengemeinden und ihre weitere Entwicklung transparent abgebildet und vom sonstigen Vermögen unterschieden werden können. Damit wird sichergestellt, dass keiner der bisherigen Kirchengemeinden etwas von ihrem Recht verloren geht.

    www.bistum-trier.de/heraus-gerufen/sondierungsphase-pfarreifusion/

  • Aktueller Stand

    Gründung einer Steuerungsgruppe für den Fusionsprozess
    ihr gehören an:
    -Klaus Christmann, Vorsitzender d. Pfarreienrates
    -Jutta Roth-Laudor, stellv. Vorsitzende d. Verbandsvertretung
    -Mario Kaufmann, Pfarrer und Vorsitzender d. Verbandsvertretung, Mitglied der Steuerungsgruppe Trier
    -Dagmar Meyer, Gemeindeassistentin
    -Claudia Minden, Pfarrsekretärin, Mitglied des PGR Welschbillig und der Steuerungsgruppe Trier

    Am 07. Juni wurden alle Stellungnahmen unserer Räte, die Stellungnahme des Pfarrers und ein Vorschlag für den neuen Namen der Pfarrei beim Generalvikariat eingereicht.
    Es gab eine rege Beteiligung aus allen Gemeinden. Über 40 verschiedene Heilige und verschiedene Titel der Muttergottes wurden vorgeschlagen. Die Ideen für einen Namenszusatz waren ebenso vielfältig. Die Steuerungsgruppe hat die Vorschläge ausgewertet und reichte den Vorschlag „Pfarrei St. Hildegard Trierer Land“ ein.
    Die Heilige Hildegard von Bingen wurde zahlenmäßig am häufigsten von den Gemeindemitgliedern vorgeschlagen und wir erwarten darum eine gute Identifikation mit der neuen Patronin. Um die neue Pfarrei vom Stadtgebiet zu unterscheiden, schlägt die Steuerungsgruppe aus den Vorschlägen den Zusatz Trierer Land vor.

    Fusion genehmigt!
    Mit Schreiben vom 27. September 2021 an den Pfarrer und die Räte erklärt Bischof Ackermann, dass alle Voraussetzungen für die Fusion unserer fünf Pfarreien und Kirchengemeinden erfüllt sind und bestätigt zugleich den Namensvorschlag. Zum ersten Januar 2022 wird die neue Pfarrei und Kirchengemeinde Sankt Hildegard Trierer Land errichtet.

    Mit dem Hochamt am 01. Januar um 18.00 Uhr in der Kirche auf dem Wehrborn setzen wir einen geistlichen Akzent zur Gründung der neuen Pfarrei St. Hildegard Trierer Land.

    Am 29./30. Januar 2022 fand die Pfarrgemeinderatswahl statt.
    Nachdem der Pfarrgemeinderat konstituiert war wurde die Wahl des Verwaltungsrates vorbereitet. Beide Räte wurden im März 2022 konsitutiert und haben ihre Arbeit aufgenommen. 

    Votum zur Ausweisung einer Kirche als Pfarrkirche der neuen Pfarrei
    Nach Beratung im Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrat haben beide Räte sich einstimmig dafür ausgesprochen die Kirche St. Petrus in Welschbillig als Pfarrkirche ausweisen zu lassen, mit dem Wissen darum, dass diese Entscheidung nicht dazu führen wird, dass dort Gottesdienste zentralisiert werden oder etwa die Feier bestimmter Sakramente vorzugsweise dort zu feiern wären.
    Alle anderen Kirchen werden als "Kirche Sankt N. N." bezeichnet und behalten natürlich ihren Patron / ihre Patronin.

    Stand: 25.03.2022

  • Start der neuen Pfarrei

    Mit einem Gottesdienst an Neujahr in der Kirche auf dem Wehrborn wurde ein geistlicher Startpunkt zur neuen Pfarrei gesetzt. Fünf Vertreter aus den Räten der aufgelösen Pfarreien sprachen eine Fürbitte und entzündeten mit Pfarrer Kaufmann eine Kerze, die zur Ikone der Heiligen Hildegard gestellt wurde. Gemeindereferentin Dagmar Meyer verlass zu Beginn einen Auszug aus dem Dekret zur Errichtung der neuen Pfarrei. Pfarrer Kaufmann wies in der Predigt auf die anstehende Pfarrgemeinderatswahl am 29./30. Januar hin und wünschte der neuen Pfarrei, dass sie mit den Gaben des heiligen Geistes und den Gaben der Gemeindemitglieder gut auf den Weg zur neuen Pfarrei starten möge.